Für batterieelektrische und
wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge

Egal ob Umrüstung, Neufahrzeug oder Ladeinfrastruktur: Profitieren Sie bei der Elektrifizierung Ihrer Flotte von staatlichen Förderprogrammen. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie maximale Förderung.
Hier finden Sie aktuelle Programme zu Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge. Filtern Sie einfach nach Fahrzeugtyp und Land.
Nutzfahrzeuge und Klimaschutz
Der im November 2016 von der deutschen Bundesregierung verabschiedete Klimaschutzplan 2050 steht im Einklang mit den Ergebnissen der Klimaschutzkonferenz von Paris. Im Herbst 2019 hat die Bundesregierung diesen Plan im Klimaschutzprogramm 2030 konkretisiert und nimmt dort u.a. Bezug auf das Handlungsfeld Nutzfahrzeuge. Im Verkehrssektor sollten die Treibhausgasemissionen bisher bis 2030 um 40 – 42 % gegenüber 1990 reduziert werden. Am 24.06.2021 hat der Deutsche Bundestag das neue Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. Mit dem novellierten Gesetz wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 sogar auf minus 65 % gegenüber 1990 angehoben.
Ähnliche Klimaschutzpläne- und ziele gibt es nicht nur in Deutschland, sondern auch in der DACH Region und anderen EU-Staaten. Dort setzt man ebenfalls ähnliche Instrumente der Förderung ein, um besagte Klimaschutzpläne umzusetzen.
Klimaziele erreichen
Zur Zielerreichung der Klimaschutzpläne können Busse und Nutzfahrzeuge einen nennenswerten Beitrag leisten. Derzeit basiert der Bus- und Güterverkehr noch fast ausschließlich auf der Nutzung dieselbetriebener Fahrzeuge. Mit der Umstellung der Busse und LKW auf emissionsarme Antriebe kann auch ein Beitrag zu schadstoffärmerer Luft geleistet werden. Gleichzeitig tragen diese Fahrzeuge zur Lärmminderung bei.
Mit gezielten Förderrichtlinien wird daher der Markthochlauf von Bussen und Nutzfahrzeugen mit alternativem Antrieb unterstützt.
Fahrzeuge mit batterieelektrischen oder wasserstoffbasierten Antriebsoptionen sind heute gegenüber konventionellen Fahrzeugen oft noch deutlich teurer in der Anschaffung, weshalb die staatliche Förderung darauf abzielt die Mehrausgaben für die Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu reduzieren. Neben den Fahrzeugen ist in der Regel auch die Anschaffung von dazugehöriger Lade- und Betankungsinfrastruktur förderfähig.
Fördermittel beantragen
Für die Beantragung von Fördermitteln gibt es in der Regel zwei Verfahrensarten: einstufige und zweistufige Verfahren. Bei einstufigen Verfahren muss eine detaillierte Vorhabensbeschreibung eingereicht werden, über die dann vom Fördermittelgeber entschieden wird. Bei zweistufigen Verfahren wird zuerst eine Skizze eingereicht, die das Vorhaben grob beschreibt. Wird die Skizze vom Fördermittelgeber positiv bewertet erfolgt die Aufforderung einen Vollantrag einzureichen. Dieser muss dann detaillierte Informationen zum Vorhaben enthalten. Das Format der Beantragungsunterlagen wird in den jeweiligen Förderaufrufen bekannt gegeben.
Bei einstufigen Verfahren ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4-8 Wochen zu rechnen.
Bei zweistufigen Verfahren kann die Bearbeitungszeit mehrere Monate (bis zu einem halben Jahr) dauern.
Wir prüfen gerne, ob auch für Ihr Vorhaben eine staatliche Förderung verfügbar ist und können Sie im gesamten Antragsprozess beim Ausfüllen und Zusammenstellen der relevanten Dokumente unterstützen.
THG Prämie sichern
Seit dem 01.01.2022 können Elektrofahrzeugbesitzer am CO2 Quotenhandel teilnehmen. Das gilt nicht nur für PKW, sondern auch für Nutzfahrzeuge. Für einen Omnibus der Klasse M3 erhält man beispielsweise mindestens 13.000 € pro Jahr!
In Zusammenarbeit mit unserem Partner elektrovorteil.de können Sie für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur von pepper die dementsprechende Prämie beantragen.