Mit dem Programm werden modellhafte Verkehrsprojekte gefördert und es dient der Entwicklung alternativer technischer Lösungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei Elektrobusse mit bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in den ÖPNV für folgende Modellvorhaben:
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Investitionen zum Aufbau einer modellhaften Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im ÖPNV. Hierzu gehören insbesondere Ausgaben in den Ausbau der Infrastruktur zum Betrieb von elektrisch angetriebenen Linienbussen einschließlich erforderlicher Oberleitungssysteme,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Investitionen zur Umstellung der ÖPNV-Busflotte im städtischen Nahverkehr, insbesondere zum Erwerb neuer Elektrobusse,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Erwerb und Ersatzbeschaffung von Batterien bzw. Energieanhängern, um die elektrisch angetriebenen Linienbusse zu betreiben,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Modellvorhaben, um CO2-armen ÖPNVs im ländlichen Raum bzw. für den Bereich Stadt-Umland anzubieten,
- Vorhabenbezogene Ausgaben für Investitionen, um Wartung und Reparatur an Elektrobussen in Werkstätten abzusichern.
Wer wird gefördert?
Träger*innen der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG sowie von diesen unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beauftragte Verkehrsunternehmen.
Träger*innen der Daseinsvorsorge des ÖPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ThürÖPNVG sowie von diesen unter Beachtung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 beauftragte Verkehrsunternehmen.
Wie viel wird gefördert?
Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Elektrobusse bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
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