Was wird gefördert?
Gefördert werden die Unterhaltungs- und Betriebskosten von folgenden Fahrzeugen:
- Gekauft, geleast oder gemietet
- batterieelektrisch oder Brennstoffzelle (z.B. Wasserstoff)
- Nutzfahrzeuge der EG-Fahrklassen N1, N2 und N3 + Selbstfahrende (z.B. Kehrmaschinen)
- Neufahrzeuge und Umrüstungen
Wie viel wird gefördert?
EG-Fahrzeugklasse | Mit Bundesförderung | Ohne Bundesförderung |
N1 | 2.000€ | 4.000€ |
N2 | 20.000€ | 30.000€ |
N3 | 50.000€ | 60.000€ |
Wer wird gefördert?
Förderberechtig sind:
- Einzelunternehmen/innen
- Einzelkaufmänner/frauen
- Freiberufler/innen
- Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
- Kommanditgesellschaften
- offene Handelsgesellschaften
- Aktiengesellschaften
- Partnerschaftsgesellschaften
- eingetragene Vereine
- Genossenschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG)
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- öffentliche Anstalten
- Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaften
Voraussetzung ist natürlich der Sitz in Baden-Württemberg. Mehr Details finden Sie hier.
Sie möchten Ihre Fahrzeuge fördern lassen?
Kontaktieren Sie unseren Förderexperten Tobias Metzner.
Er unterstützt Sie bei Fragen, Anträgen und Co.
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