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Förderung für Elektro-Nutzfahrzeuge in Baden-Württemberg

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Unterhaltungs- und Betriebskosten von folgenden Fahrzeugen:

  • Gekauft, geleast oder gemietet
  • batterieelektrisch oder Brennstoffzelle (z.B. Wasserstoff)
  • Nutzfahrzeuge der EG-Fahrklassen N1, N2 und N3 + Selbstfahrende (z.B. Kehrmaschinen)
  • Neufahrzeuge und Umrüstungen

Wie viel wird gefördert?

EG-FahrzeugklasseMit BundesförderungOhne Bundesförderung
N12.000€4.000€
N220.000€30.000€
N350.000€60.000€

Wer wird gefördert?

Förderberechtig sind:

  • Einzelunternehmen/innen
  • Einzelkaufmänner/frauen
  • Freiberufler/innen
  • Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
  • Kommanditgesellschaften
  • offene Handelsgesellschaften
  • Aktiengesellschaften
  • Partnerschaftsgesellschaften
  • eingetragene Vereine
  • Genossenschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG)
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • öffentliche Anstalten
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Unternehmergesellschaften

Voraussetzung ist natürlich der Sitz in Baden-Württemberg. Mehr Details finden Sie hier.

Sie möchten Ihre Fahrzeuge fördern lassen? 

Kontaktieren Sie unseren Förderexperten Tobias Metzner.
Er unterstützt Sie bei Fragen, Anträgen und Co. 

Tobias Metzner, Berater für Förderung und Fördermittel für die Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen bei pepper

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