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Förderung für Elektro-Nutzfahrzeuge in Hessen

Was wird gefördert?

  • Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität
  • Beschaffung von E-Nutzfahrzeugen sowie Lade- und Tankinfrastruktur (Wasserstoff) die im Wirtschaftssektor oder dem öffentlichen Gemeinwesen eingesetzt werden:
    • Nutzfahrzeuge
    • Transportfahrzeuge
    • Sonderfahrzeuge
    • ausgenommen sind explizit PKW, Zweiräder und Hybride

Wie viel wird gefördert?

  • Für die Anschaffung von Elektronutzfahrzeugen ist eine Förderung von 40% der Kosten möglich
  • Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen können bis zu 100% Förderung erhalten

Wer wird gefördert?

Förderberechtig sind:

  • Kommunen
  • kommunale Unternehmen
  • Feuerwehren (inklusive Werksfeuerwehren)
  • Rettungsdienste
  • Akteure im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz
  • Akteure im Bereich der kritischen Infrastruktur
  • private Unternehmen mit speziellem Fokus auf Nutzfahrzeuge für die öffentliche Hand
  • wissenschaftliche Einrichtungen (FuE-Projekte)

Voraussetzung ist natürlich der Sitz in Hessen. Mehr Details finden Sie hier.

Bis wann wird gefördert?

Förderanträge der aktuellen Förderungsrunde müssen bis spätestens 10. August 2023 eingereicht werden.

Die entsprechende Gremiumssitzung findet am 07. September 2023 statt.

Sie möchten Ihre Fahrzeuge fördern lassen? 

Kontaktieren Sie unseren Förderexperten Tobias Metzner.
Er unterstützt Sie bei Fragen, Anträgen und Co. 

Tobias Metzner, Berater für Förderung und Fördermittel für die Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen bei pepper

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Kontaktieren Sie unseren Förderexperten Tobias Metzner.
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