Was wird gefördert?
Gefördert werden Machbarkeitsstudien und die damit eingehergehenden Investitionen im ÖPNV:
- Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben (z.B. batterie-elektrische oder Wasserstoffantriebe) im Straßenpersonennahverkehr und Schienenpersonennahverkehr
- Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf alternative Antriebssysteme, z.B. batterie-elektrische oder Wasserstoffantriebe
- Investitionen in die Lade- oder Tankinfrastruktur
- Investitionen in Aufbau und Absicherung von Wartung, Service und Reparatur emissionsfreier Nutzfahrzeuge
- uvm.
Wie viel wird gefördert?
- Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben wird bis zu 60% gefördert
- Investitionen in Lade- und Tankinfrastruktur werden bis zu 70% gefördert
- Investitionen in Maßnahmen für entsprechende Service-, Wartungs- und Reparatur-Notwendigkeiten werden bis zu 70% gefördert
- Konzepte und Machbarkeitsstudien werden bis zu 70% gefördert
Wer wird gefördert?
Förderberechtig sind:
- Träger*innen der Aufgabe der Daseinsvorsorge des ÖPNV
- damit offiziell verbundene Verkehrsunternehmen
- Öffentliche Gebietskörperschaften
Voraussetzung ist natürlich der Sitz in Thüringen. Mehr Details finden Sie hier.
Wie lange wird gefördert?
Das Förderprogramm zur Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs läuft bis 2027.
In diesem Zeitraum können Anträge für das Programm gestellt werden.
Sie möchten Ihre Fahrzeuge fördern lassen?
Kontaktieren Sie unseren Förderexperten Tobias Metzner.
Er unterstützt Sie bei Fragen, Anträgen und Co.
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